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Fragen & Antworten

Wer bezahlt die Betreuung?

Oft werden die Kosten vom Kreis oder den kreisfreien Städten nach vorherigen Gesamtplangespräch übernommen.

Muss ich für eine Ambulante Betreuung in einer eigenen Wohnung wohnen?

Die Vielzahl der betreuten Menschen leben in eigenen Wohnungen im Kreisgebiet Stormarn. Einige leben aber auch bei den Eltern oder anderen Verwandten und wollen in näherer Zukunft in eine eigene Wohnung umziehen. Auch auf dem Weg dahin ist bereits eine ambulante Begleitung möglich.

Wobei hilft mir mein|-e Betreuer|-in und wie oft?

Je nach Bedarf in vielen Bereichen des täglichen Lebens. Dies kann z.B. Lebenspraktische Beratung und Assistenz im Umgang mit finanziellen Fragen sein oder Assistenz im Konfliktfall im Wohnumfeld mit Vermietern oder beim Aufbau, Erlernen und Erhalt von Selbstversorgungskompetenzen. Auch Assistenz mit der kulturellen Infrastruktur oder die Hilfe zur Nutzung von Freizeitangeboten sind möglich.

Im Allgemeinen wird in einem Gesamtplanverfahren eine Anzahl von Fachleistungsstunden festgelegt. In diesem Zeitfenster finden dann die Termine zwischen Klient|-in und Begleiter|-in statt, die individuell abgestimmt werden.

Einer unserer diensteigenen Räume ist so konzipiert, dass er für Gruppenangebote wie basteln, Gesprächsrunden oder gemeinsamen Mahlzeiten genutzt werden kann.