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Fragen & Antworten

Wer kommt für die Wohn- und Verpflegungskosten auf?

Die Klient*innen müssen einen Antrag stellen und bekommen dann Geld von dem zuständigen Amt überwiesen. Damit müssen sie die Wohn- und Verpflegungskosten bezahlen.

Welches Alter haben die Bewohner*innen?

Bei uns werden Menschen mit besonderen Bedürfnissen ab 18 Jahren aufgenommen und bleiben, wenn möglich und gewünscht, bis zum Lebensende bei uns. Unsere älteren Klient*innen, die nicht mehr in den Werkstätten arbeiten, werden über Tag im Hause betreut.

Ist eine vorherige Besichtigung oder Probewohnen möglich?

Ja, nach vorheriger Absprache ist ein Probewohnen möglich. Dieses geht meistens ein paar Tage, maximal eine Woche.

Sind die Wohnhäuser rollstuhlgeeignet?

Die Wohngruppen sind zum Teil barrierefrei, zum Teil barrierearm. Einige Häuser verfügen über einen Fahrstuhl.

Dürfen eigene Möbel mitgebracht werden?

Natürlich können eigene Möbel zur Einrichtung des Zimmers bei uns benutzt werden – zumindest im Rahmen des zur Verfügung stehenden Platzes.

Wie sind die Besuchszeiten geregelt?

Besuch können die Klient*innen jederzeit bekommen, am besten mit vorheriger Absprache. Übernachtungen müssen zuvor abgesprochen werden.
Für Besuche bei den Eltern oder wenn man in den Urlaub fahren möchte gilt, dass jede*r Klient*in 28 Tage im Jahr außer Haus verbringen kann. Diese Regelung gilt nicht, wenn der Besuch ein Fernbleiben von weniger als 3 Tagen umfasst.

Wer ist für mich als Angehöriger Ansprechpartner*in?

Für jede*n Klient*in gibt es eine*n festen Alltagsbegleiter*in. Er oder sie ist Ansprechpartner in allen Belangen des täglichen Lebens und auch für Sie die erste Wahl als Kontaktperson. Natürlich sind auch die anderen Mitarbeiter*innen mit allen Klient*innen vertraut und können jederzeit weiterhelfen.

Wie steht es um Anschlussmöglichkeiten für Internet und zum Fernsehen?

In den Wohngruppen verfügt jedes Zimmer über einen Telefon- und Fernsehanschluss. Zugang zum Internet ist in den meisten Wohnhäusern verfügbar.

Wie funktioniert das mit dem Wäsche waschen?

Das wird allgemein, entsprechender körperlicher und geistiger Fähigkeit, von den Klient*innen selbst gemacht. Sie bekommen dabei Assistenz von dem Betreuungsteam. Jede Wohngruppe hat dafür eine eigene Waschküche.

Wie werden die Mahlzeiten gestaltet?

In der Regel kauft jede Gruppe für sich ein, bereitet die Mahlzeiten gemeinsam zu und isst auch zusammen. Jede*r Klient*in soll ihm Rahmen seiner/ihrer Fähigkeiten mit einbezogen werden.

Wie ist es mit Rauchen und Alkohol?

Es besteht kein allgemeines Alkoholverbot in unseren Einrichtungen! Für Raucher*innen wurden spezielle „Raucherecken“ eingerichtet. Es ist verboten, in den Zimmern sowie in den Gemeinschaftsräumen zu rauchen.